Patienteninformation zur Krebsfrüherkennung ab 2020

Es gibt organisatorische Änderungen bei der gesetzlichen Krebsfrüherkennung im Hinblick auf die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs.

Und das ist neu

Frauen im Alter zwischen 20 und 65 Jahren werden von ihrer Krankenkasse alle fünf Jahre zur Untersuchung eingeladen.
Frauen im Alter von 20 – 34 Jahren haben wie bisher Anspruch auf eine zytologische Untersuchung jährlich.


Ab 35 Jahren ist ein kombiniertes Screening vorgesehen, bestehend aus zytologischer Untersuchung und Test auf humane Papillomviren. Dieser sogenannte Ko-Test kann bei unauffälligen Ergebnissen alle drei Jahre erfolgen und bei geringen Auffälligkeiten nach einem Jahr wiederholt werden. Eine Altersobergrenze für diese Untersuchung gibt es nicht.


Bei auffälligen Befunden besteht Anspruch auf eine Abklärungsdiagnostik. Diese neue Leistung umfasst u. a. die Untersuchung mit Kolposkop, ggf. eine Biopsie und bei Notwendigkeit eine Kürettage sowie die entsprechende Beratung der Versicherten.

Wichtig
Unabhängig vom Screening auf Gebärmutterhalskrebs haben Frauen weiterhin jährlich Anspruch auf eine klinische Untersuchung im Rahmen der Krebsfrüherkennungsrichtlinie.
Allen Patientinnen über 35, die weiterhin einmal im Jahr einen Pap-Abstrich machen lassen möchten, bieten wir einen Zellabstrich in Dünnschichtzytologie (ThinPrep)(35€) oder den Konventionellen PAP Abstrich(24 €) als eigenverantwortliche Gesundheitsleistung an.


Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie noch weitere Fragen haben.


Ihr Praxisteam

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